Tipidorf Walbeck
Buchungen: 02831-9132930
Saison: 15.04. - 31.10.
Tipidorf Walbeck

Platzordnung / Brandschutzordnung

Tipidorf Walbeck wünscht allen Gästen einen angenehmen, erlebnisreichen Aufenthalt! 

Mit der Nutzung des Tipidorfes Walbeck wird von allen Gästen die Platzordnung sowie die Branschutzordnung anerkannt.

Anreise

Gerne möchten wir Sie persönlich in Empfang nehmen und Ihnen die Gegebenheiten vor Ort zeigen und erläutern. Daher möchten wir Sie bitten erst ab 14 Uhr anzureisen. Sollten Sie eine genaue Anreisezeit schon festgelegt haben, bitten wir Sie diese uns mitzuteilen, damit wir genügend Zeit für Sie einplanen können. 


Abreise

Spätestens 11:00 Uhr sind die Tipis im sauberen Zustand zu verlassen, ggf. benutzte Gegenstände (Feldbetten) sind gereinigt zu hinterlassen. Am Abreisetag bitten wir die Gäste darum, eine ordentliche und saubere Übergabe der Tipis sowie der entsprechenden Bereiche zu gewährleisten. 


Parken

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, dann parken Sie Ihr Auto bitte auf der Parkplatz-Wiese (Wiese rechts vor dem Schloss). Zum Ausladen können Sie mit Ihrem Auto bis zum Tipidorf Eingang fahren. 


Kinder/Jugendliche

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf dem Tipidorf Gelände nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten übernachten.


Musikanlagen/Lärm

Der Betrieb von Radios/Musikanlagen/ Tv Geräten und Autoradios ist nicht gestattet. Genießen Sie die Ruhe des Tipidorfes oder bringen Sie sich eine Gitarre für am Lagerfeuer mit. 


Ruhezeiten/Nachtruhe

Die Konzeption einer naturnahen und umweltschonenden Nutzng macht es erforderlich, besonders auf Vermeidung von Lärm hinzuweisen. Von 22.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens ist im gesamten Bereich die allgemeine Nachtruhe einzuhalten. Dies bedeutet keine lauten Unterhaltungen, kein lautes Singen, Grölen, Herumschreien, sowie musizieren bzw. anderweitige Lärmbelästigungen. Für die Einhaltung dieser Regelung bei Kindern und Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten bzw. Gruppenbetreuer voll verantwortlich.


Hunde, Katzen usw. 

Haustiere sind erlaubt, wenn Sie dauerhaft angeleint sind. 


Rauchverbot und Müllentsorgung

In den Tipis ist striktes Rauchverbot. Zigarettenstümmel gehören nicht auf den Boden sondern in den Müll. Für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung hat jeder Gast selbst Sorge zu tragen. 


Wiesen und Wald

Sollten Tiere sich auf den angrenzenden Weiden befinden, besteht dort zum Schutz von Mensch und Tier ein allgemeines Begehungsverbot. 

Die Begehung des Waldes und des Waldspielplatzes geschieht in jedem Fall in eigener Verantwortung. 


Lagerfeuer/Feuerschalen

Die Benutzung von Feuerschalen vor den Zelten ist nicht gestattet. Die beiden Lagerfeuerstellen können kostenlos benutzt werden. Holz für das Feuer muss im angrenzden Wald gesucht werden. Das Anzünden des Lagerfeuers geschieht durch einen Mitarbeiter des Tioidorfes. Bei Wind oder Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer bzw. die Glut mit ausreichend Wasser abzulöschen. 


Grillen

Grillen Sie bitte ausschließlich an den dafür vorgesehenen Plätzen nicht vor den Tipis. Das Benutzen der Grills im Grillbereich ist kostenlos. Einweggrills, Fackeln, flüssige Grillanzünder oder Spiritus sind verboten. Bitte beachten Sie auch die Standorte der Feuerlöscher, sollte es zu einem Brand kommen sind gegebenenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung des Feuers einzuleiten.


Ballspiele

Bitte vermeiden Sie Ballspiele vor den Tipis. Wir haben genügend Wiesen für solche Spiele. 


Haftung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Material- und PErsonenschäden im mittel oder unmittelbaren Zusammenhang mit Alkohol oder anderen Rauschmittel jegliche Haftungpflicht seitens des Betreibers des Tipidorfes erlischt. Dies gilt auch bei Zuwiderhandlungen entsprechend der hier aufgeführten Sicherheitshinweise. Wir übernehme keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände (in Tipis, Pkw usw.) und Verlust bezw. Beschädigung an KFZ bzw. Fahrrädern.


Gewitter/Unwetter

Bei Unwetter oder Gewitter können Sie jerderzeit Schutz im Reitstall suchen. Das Verweilen in den Tipis oder im freien Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. 


Eigene Gefahr

Das Betreten bzw. Übernachten des/im Tipidorf erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für den Burggraben, den Wald, den Waldspielplatz und die angrenzenden Sportflächen (Fussballplatz, Trampolin, Baskettballplatz)


Hausrecht, Abmahnungen, Beschädigungen, Vandalismus, Platzverweis

Bei Missachtung der oben genannten Festlegungen kann es nach einer mündlichen Abmahnung durch die Mitarbeiter unserer Firma und bei weiterer Missachtung zum Verweis vom Gelände (Inanspruchnahme des Hausrechtes) kommen. Alle damit im mittelbaren Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Kosten gehen zu Lasten der bzw. des Verursachers. Außerdem erfolgt eine Anzeige seitens des Betreibers. Festgestellte Schäden am Inventar bzw. Ausstattung sind dem Personal zu melden. Die Beseitigung von, durch Gäste verschuldete Beschädigungen an Einrichtung und Inventar, werden vom Betreiber „Tipidorf Walbeck“ dem Verursacher bzw. dessen Vertragsvertreter kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

Ersatz für verloren gegangenes, kaputtes bzw. fehlendes Material wird ebenfalls kostenpflichtig dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Bei Vandalismus und vorsätzlicher Ausstattungs- und Materialzerstörung erfolgt ein Platzverweis sowie wird der Sachverhalt zur Anzeige gebracht. Schadensbeseitigungs- und Ausfallkosten werden vom Betreiber erhoben! Ebenfalls behält sich der  Betreiber das Recht vor, für den mit der Durchsetzung von Ruhe und Ordnung (insbesondere während der Nachtruhe) verbundenen personellen und zeitlichen Mehraufwand eine finanzielle Entschädigung  (nicht unter 35 €/angefangene Stunde) einzufordern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Team vom Tipidorf Walbeck